Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson nach § 23 SGB VIII betreuen lassen. Sie haben damit eine individuelle, familiennahe und flexible Form der Kinderbetreuung gewählt, die im Regelfall sehr zuverlässig ist.
Dennoch kann es vorkommen, dass Ihre Kindertagespflegeperson krankheitsbedingt ausfällt. Viele Eltern nutzen in diesem Fall eigene bereits vorhandene Vertretungsstrukturen. Für diejenigen unter Ihnen, die keine solche Alternative nutzen können, aber dennoch einen Bedarf für Vertretung haben, erproben wir ein landkreisweites kommunales Vertretungsangebot (KVA).
Haben Sie Bedarf und Interesse, bei einem ungeplanten Ausfall Ihrer Kindertagespflegeperson eine Betreuung bei einer Vertretungskindertagespflegeperson in Anspruch zu nehmen?
Dann finden Sie im nachfolgenden Dokument alle Grundlagen und Informationen sowie die Möglichkeit Ihr Interesse an dem kommunalen Vertretungsangebot zu bekunden.
Bei Rückfragen werden Sie sich gerne an unsere Fachberatungen.
Kontakt: 07243 945450