Die Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder einem Tagesvater) und richtet sich an Kinder von 0-14 Jahren. Zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht und können selbst entscheiden, ob ihr Kind im Rahmen der Kindertagespflege oder in einer Kita betreut wird. Ab dem 3. Geburtstag gilt die Kindertagespflege als ergänzende Leistung zur Betreuung im Kindergarten/ Schule. Kindertagespflege hat drei unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten:
Selbständige Kindertagespflegepersonen betreuen im eigenen Haushalt bei sich zuhause.
Zwei Kindertagespflegepersonen schließen sich zusammen und betreuen gemeinsam im eigenen Haushalt oder in speziell dafür genutzten Räumen. Eine Form der Großtagespflege ist die der TigeR-Häuser des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.
Die Betreuung kann auch im Haushalt der Personensorgeberechtigten (Eltern) stattfinden. Kindertagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern deren Kinder betreuen, nennen sich „Kinderfrauen“.
Die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einen Tagesvater ist gekennzeichnet durch:
Familienähnliche Betreuung in kleinen Kindergruppen
Verlässliche flexible Betreuungszeiten nach Bedarf
Bindungsorientierte Betreuung
Individuelle Förderung
Der Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. ist für sieben Gemeinden im südlichen Landkreis Karlsruhe zuständig und vermittelt in diesen Kommunen Kindertagespflegepersonen. Alle vom Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. vermittelten Kindertagespflegepersonen besitzen eine gültige Pflegeerlaubnis, die vom Jugendamt erteilt wird und werden nach Erteilung der Pflegeerlaubnis regelmäßig durch den Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. besucht und überprüft. Darüber hinaus haben alle Kindertagespflegepersonen eine Fortbildungspflicht und optimieren stetig ihr pädagogisches Wissen und Handeln.
Unser Beratungsangebot richtet sich an Familien aus unseren Mitgliedskommunen: Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Waldbronn. Sollten Sie außerhalb dieser Gemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner vor Ort.
Die Kindertagespflege wird über das Landratsamt Karlsruhe öffentlich gefördert (WJH). Die Kindertagespflegeperson erhält für ihre Tätigkeit eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln. Sie als Eltern werden an den Kosten beteiligt und zahlen einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Jugendamt. Die Voraussetzungen für die Förderung besprechen wir gern in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen.
Interessieren Sie sich für einen Betreuungsplatz oder haben Sie allgemeine Anfragen zur Kindertagespflege? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!